Autoentsorgung

 

☎: 01633407955

 

Autoentsorgung Stilllegung und Verwertung Verunfallte oder defekte Fahrzeuge, deren Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist, und Fahrzeuge, die nicht mehr verkehrssicher sind, werden in der Regel von einem lokalen Autoentsorgungsbetrieb angenommen oder angekauft und schließlich verschrottet. Die Altfahrzeugverordnung verpflichtet inzwischen die Autohersteller zur Rücknahme der Fahrzeuge. Gepresste Fahrzeugwracks bereit zum Schreddern Die Schredderanlage ermöglicht die sortenreine Fraktionierung der Rohstoffe Autokran beim Verladen eines Altfahrzeuges Dazu werden die angenommenen Fahrzeuge begutachtet und der entsprechende Entsorgungsnachweis ausgestellt. Entsprechend der Altfahrzeugverordnung sind die Betreiber von Demontagebetrieben verpflichtet nach der Anlieferung bei jedem Altfahrzeug unverzüglich die Batterien zu entnehmen, den Flüssiggastank nach Vorgaben des Herstellers sachgerecht zu behandeln und die pyrotechnischen Bauteile durch geschultes Fachpersonal nach Vorgabe der Hersteller entweder zu demontieren und in zugelassenen Anlagen entsorgen zu lassen oder durch Auslösung im eingebauten Zustand unschädlich zu machen. Betreiber von Demontagebetrieben müssen vor der weiteren Behandlung folgende Betriebsflüssigkeiten und Betriebsmittel entfernen und getrennt sammeln: Kraftstoff (dazu zählt auch Flüssiggas für den Fahrzeugantrieb), Kühlerflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Scheibenwaschflüssigkeit, Kältemittel aus Klimaanlagen (FCKW u. a.) sowie Ölfilter. Dies gilt auch für Motorenöl, Getriebeöl, Differenzialöl, Hydrauliköl und Stoßdämpferöl, sofern keine Demontage der Stoßdämpfer erfolgt; diese Öle können miteinander vermischt werden, sofern sie nach den Bestimmungen der Altölverordnung der Sammelkategorie 1 zuzuordnen sind. Nächster Schritt ist dann der Ausbau und Lagerung verkaufsfähige Gebrauchtteile, z. B. gängig gehandelter Aggregate, wie Motor, Getriebe, Lichtmaschine, Achsteile, zwecks Instandsetzung anderer Fahrzeuge gleichen Typs. Auch die Innenausstattung wie Sitze, Ablagen, Türverkleidungen, und Karosserieteile, wie Hauben und Türen oder die Elektroausstattung (Scheinwerfer, Rückleuchten, Schalter) werden ausgebaut und zum Verkauf eingelagert. Oftmals werden vom Verwertungsbetrieb jedoch nur die großen Aggregate ausgebaut; weitere Ausbauten überlässt er den Kunden die Teile kaufen wollen. Fertig ausgebaute Teile (teils funktionsgeprüft) sind auch höher im Beschaffungspreis, demgegenüber spart ein Selbstausbau Kosten. Das "Ausschlachten" der Fahrzeuge Ankauf wird in Deutschland zunehmend unattraktiver. Grund hierfür ist der schnelle Modell- und Produktwechsel in der Automobilbranche, die ständig weiterentwickelte Elektronik und die geringere Haltbarkeit der Ersatzteile. Ein weiterer Grund dürfte der erhebliche Autoexport von Gebrauchtfahrzeugen ins europäische und nichteuropäische Ausland sein, wodurch die inländische Nachfrage nach Ersatzteilen aus Altfahrzeugen reduziert wird. Das bei der Fahrzeugverwertung gewonnene Altmetall wird aber ökologisch und ökonomisch sinnvoll wieder dem Rohstoffkreislauf zugeführt (siehe Altfahrzeug-Verwertungsquoten). Kompaktierung Hat dann das Fahrzeug einen gewissen Grad der Demontage erlangt so wird es endverwertet: Die in Deutschland übliche Form der Autoverschrottung besteht darin, das von verwertbaren Ersatzteilen befreite Automobil mit Hilfe einer Presse zu verdichten und es mit Hilfe eines Schredders zu zerkleinern. Somit wird die weitere Beförderung der Fahrzeugwracks zu stahl-erzeugenden Betrieben oder Schredderanlagen kostengünstiger. Fraktionierung In Deutschland gibt es rund 65 Schredderbetriebe, die die Fahrzeuge in Schredderanlagen fraktionieren. Dabei wird Stahlschrott über Magnete abgeschieden, NE-Metalle und Kunststoffe werden über Schwimm-Sink-Anlagen bzw. Windsichtung nach Rohstoffen getrennt. Das komplette Automobil wird dabei in eine Schredderanlage (Hammermühle) gegeben und in etwa faustgroße Stücke gerissen. In verschiedenen nachgeschalteten Trennstufen werden die Materialien in die Fraktionen (magnetische) Metalle, Leichtmetalle und Kunststoff- bzw. Schredderleichtfraktion getrennt. Die Reststoffe aus der Verwertung, RESH genannt, werden entweder in eine Müllverbrennungsanlage gebracht oder auf einer Deponie abgelagert. Der Schredderschrott wird Stahlwerken zur Herstellungen von neuem Stahl wieder zugeführt, dabei dient der sortenreine Stahl als Kühlschrott bei der Stahlerzeugung. Aufgrund europäischer Gesetzgebung ist inzwischen vor dem Schreddern eines Fahrzeuges eine umfangreiche Vorbehandlung notwendig. Unreiner Mischschrott kann die Qualität von neuem Stahl erheblich beeinflussen. Preise für Schrott und dessen wiederverwertbare Rohstoffe variieren stark. So sind auch die Rohstoffe in Autos ein Ziel für Händler und Verwerter. Das Schrottaufkommen von Eisen und Stahl übertrifft bei sämtlichen Fahrzeugverwertungen das Aufkommen anderer Metalle um ein Vielfaches. So wird Eisen- und Stahlschrott aus dem Fahrzeugrecycling als Sekundärrohstoff der Stahlindustrie zugeführt, deren Rohstoffbedarf mittlerweile zu über 50 % aus Schrottabfällen gedeckt wird. Autoverschrottung in Deutschland In Deutschland fallen laut der veröffentlichten Statistik von Eurostat[1] jährlich rund eine halbe Million Pkw (M1) und leichte Nutzfahrzeuge (N1) als Altfahrzeuge an. In 2009 – dem Jahr der Abwrackprämie – gab es einmalig 1,78 Millionen Altfahrzeuge. Recyclingquoten Die Altfahrzeugverordnung fordert eine Verwertungsquote (Wiederverwendung + Recycling + Energierückgewinnung) für Altfahrzeuge vom mindestens 85 Gewichtsprozent (seit 1. Januar 2006) bzw. 95 Gewichtsprozent ab 1. Januar 2015 sowie eine Recyclingquote (Wiederverwendung + Recycling) von mindestens 80 Gewichtsprozent (seit 1. Januar 2006) bzw. 85 Gewichtsprozent ab 1. Januar 2015. Die von der EU vorgegebene Berechnungsmethode führt allerdings zu Problemen wenn die Altfahrzeuge nicht im gleichen Jahr verwertet werden wie sie angenommen wurden (und der Verwertungsnachweis ausgestellt wurde) Im Resultat führt das dazu, dass die der EU gemeldeten Verwertungsquoten seit 2010 mehr als 100 % betragen[3]. Das Bundesministerium für Umwelt und das Umweltbundesamt haben daher in ihrem Bericht für das Jahr 2014 eine alternative Berechnung erstellt um diesen Effekt zu bereinigen und kommen damit auf die unten dargestellten Verwertungsquoten.[2] Lebensdauer von Fahrzeugen Fast 60 Prozent aller verschrotteten Pkw in Deutschland setzen sich aus fünf Automarken zusammen[4]: Ford 25,7 % Volkswagen 24,9 % Opel 24,4 % Renault 14,6 % Fiat 10,4 % Diese Marken machen 48 % der zugelassenen Kraftfahrzeuge auf Deutschlands Straßen aus.[5] In Deutschland wird ein Pkw nach durchschnittlich 18 Jahren verschrottet. Allerdings gibt es hier deutliche Unterschiede bei den einzelnen Automarken. So ist die statistische Lebensdauer bei Volkswagen mit 26 Jahren weitaus höher als bei Modellen von Alfa Romeo, Lancia und Kia mit nur 14 Jahren. Deutlich ausdauernder als Pkw sind andere Arten von Kraftfahrzeugen wie Wohnwagen mit 33 Jahren, Motorräder und Roller mit 29 Jahren sowie Lkw mit 25 Jahren. 92 % aller verschrotteten Altfahrzeuge in Deutschland sind Pkw. Kein Kraftfahrzeugtyp wird in Deutschland häufiger verschrottet.[6] Rechtliches Bei illegal entsorgten Fahrzeugen ermitteln Behörden über die Fahrgestellnummer den letzten Halter Schrottautos auf einer Schute auf dem Mittellandkanal in Wolfsburg, vor dem VW-Werk Wird ein Autowrack widerrechtlich im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt, wird der Halter ordnungsrechtlich belangt. Nach § 326 StGB stellt die illegale Altfahrzeugentsorgung einen Straftatbestand dar. Treten dabei umweltgefährdende Stoffe aus, können strafrechtlich relevante Fälle mit einer Geld- oder mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Die ordnungswidrige Entsorgung eines Altautos kann dabei mit einem Bußgeld bis zu 50.000 EUR geahndet werden. Daher verlangt die Zulassungsstelle vom letzten Halter nach Abmeldung seines Fahrzeugs einen Entsorgungsnachweis. Diese wird vom zertifizierten Verwertungsbetrieb ausgestellt und dokumentiert die fachgerechte Entsorgung des Altfahrzeugs. Wenn dieser nicht vorgelegt werden kann, gehen Ordnungsämter von illegaler Entsorgung (z. B. am Straßenrand) oder von illegaler Mülllagerung (auch in privaten Garagen, auch bei längerfristigen Restaurierungsvorhaben) aus. Bis Mitte 2008 wurde für ein komplettes Altauto bis zu 300 Euro von den Verwertern bezahlt; die Stahlwerke suchten auf den Märkten nach Schrott. Durch die Abwrackprämie des Konjunkturpaketes II wurden Altautobesitzern 2500 Euro bezahlt, sofern sie ihr Fahrzeug verschrotten ließen. In der Folge sank der Schrottpreis auf einen Tiefstand. Durch die große Nachfrage nach Stahlschrott in aufstrebenden Ländern wie zum Beispiel China hat sich der Preis für Stahlschrott wieder normalisiert. Schrott-/Altfahrzeugexport Altfahrzeuge werden nach der Basel Konvention und der Abfallverbringungsverordnung als gefährliche Abfälle eingestuft und dürfen nur in OECD-Länder exportiert werden. Dennoch gibt es immer wieder Berichte (zuletzt bei Frontal21[7] am 31. März 2015), dass nicht nur Gebrauchtfahrzeuge, sondern auch Altfahrzeuge aus Deutschland nach Afrika, Nahost und in östlich der EU gelegene Länder exportiert werden. Dort werden sie, obwohl sich sicherheitstechnisch und abgastechnisch nicht mehr den deutschen Anforderungen entsprechen oft noch lange Zeit gefahren. Viele Zielländer des Exportes von Gebraucht- und/oder Altfahrzeugen haben inzwischen Einschränkungen oder Verbote erlassen um den unkontrollierten Import von unsicheren und umweltschädlichen Fahrzeugen zu unterbinden.